von uwebartenstein | 07. Mrz 2021 | Allgemein |
Nach Kenntnisnahme der brandenburgischen siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 06.03.2021 gehen wir derzeit davon aus, dass die Wiedereröffnung von Sonnenstudios bis zu einer Inzidenz von max. 100 erlaubt ist. Es gibt jedoch Einschränkungen im Hinblick auf die...